Ein Arbeitsunfall ist als ein zeitlich begrenztes, auf den Körper einwirkendes Unfallereignis definiert, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tode führt. Die eigentliche berufliche Tätigkeit sowie der direkte Weg zum und vom Arbeitsplatz sind unfallversichert. Auch Unfälle, die während einer Krankenhausbehandlung erlitten werden, sind versichert.
Das Department für Unfallchirurgie ist Anlaufstelle für die ambulante und stationäre Behandlung von Personen, die sich bei der Arbeit verletzt haben. Es gehört zu den 175 Unfallkliniken in Nordrhein-Westfalen, die von den Berufsgenossenschaften zugelassen sind, auch schwere Verletzungen nach Arbeitsunfällen zu behandeln. Wir sind am Verletzungsartenverfahren der Berufsgenossenschaften gemäß § 6 Sozialgesetzbuch beteiligt. Gleich fünf Ärzte haben die von den Berufsgenossenschaften geforderte Zusatz-Weiterbildung in Spezieller Unfallchirurgie.